Stiftung Hattersheim evangelisch
Glaube
Jeder Einzelne kann ein Zeichen setzen. Christliche Werte sind auf der Höhe der Zeit. Glaube verbindet. Über Generationen und Grenzen hinaus. Glaube ist nichts Abstraktes; Glaube wird gelebt. Jeden Tag. Auch heute.Hoffnung
Christen sind Menschen mit Hoffnung. Sie sind getragen von dem Wunsch, sich ins Leben einzubringen und es ein bisschen besser zu machen. Kraft schöpfen sie aus ihrem Glauben. Die Hoffnung, aus eigener Kraft Positives im eigenen Umfeld zu bewirken, wird durch die Stiftung „Hattersheim evangelisch“ möglich.Stiftungszweck
Die Stiftung „Hattersheim evangelisch“ hat den Zweck, die Arbeit der Kirchengemeinde zu fördern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung von Sach- und Geldmitteln für die Förderung von Projekten und Schwerpunkten- der Kirchengemeinde auf den Gebieten der Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit
- die diakonischen Aufgaben der Kirchengemeindedie musikalische Arbeit
- die Unterhaltung und Verbesserung von kirchengemeindlichen Gebäuden und Anlagen.
Übrigens: Alle Zuwendungen für die Stiftung können von der Steuer abgesetzt werden.
Werden Sie Zustifter!
Wir laden Sie ein, als Teil einer Gemeinschaft für die Belange anderer Menschen einzutreten.Werden Sie Zustifter der Stiftung „Hattersheim evangelisch“.
Die Stiftung wurde ins Leben gerufen, um die Arbeit der evangelischen Kirchengemeinde zu fördern. Das Ziel ist, mindestens 100 Zustifter zu gewinnen, die sich mit einer Zustiftung an dem Vorhaben „Hattersheim evangelisch“ beteiligen.
Stiftungsvermögen
Das Anfangsvermögen der Stiftung beträgt 100.000€. Dieses Vermögen ist in seinem Bestand zu erhalten und möglichst zu mehren. Die Erträge aus der Vermögenseinlage werden ausschließlich für den Stiftungszweck verwendet.Stiftungsaufsicht
Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau nach Maßgabe der jeweils geltenden Stiftungsgesetze.Vorstand
Organ der Stiftung ist der Vorstand. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Kirchenvorstand für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.
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Wikipedia: Portable Document Format.
